Rechtsprechung
LG Berlin, 03.03.2017 - 63 S 254/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- mietrechtsiegen.de
Kündigung Mietvertrag wegen Zahlungsverzug
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kündigung wegen Zahlungsverzugs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kündigung wegen Zahlungsverzugs und die Fälligkeit der Mietzinszahlung
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Miete: Gutschrift bis zum 5. Werktag
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung wegen Zahlungsverzugs (IMR 2018, 1010)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 15.08.2016 - 4 C 346/15
- LG Berlin, 03.03.2017 - 63 S 254/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.10.2012 - VIII ZR 107/12
Anforderungen an eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters
Auszug aus LG Berlin, 03.03.2017 - 63 S 254/16
Die hierfür notwendige Erheblichkeit der Pflichtverletzung ist indes in der Regel nur anzunehmen, wenn der Rückstand mehr als eine Monatsmiete beträgt und mehr als einen Monat andauert (BGH, Urteil vom 10.10.2012 - VIII ZR 107/12, GE 2012, 1629).Denn aufgrund des nachträglichen Ausgleichs der kündigungsrelevanten Rückstände weniger als eine Woche nach der Kündigung ist diese als ordentliche Kündigung zwar nicht unwirksam geworden, lässt die Pflichtverletzung der Beklagten aber in einem milderen Licht erscheinen (BGH, Urteil vom 16.02.2005 - VIII ZR 6/04, GE 2005, 429; Urteil vom 10.10.2012 - VIII ZR 107/12, GE 2012, 1629).
- BGH, 05.10.2016 - VIII ZR 222/15
Wohnraummiete: Rechtzeitigkeit der Mietzahlung im Überweisungsverkehr; …
Auszug aus LG Berlin, 03.03.2017 - 63 S 254/16
Der Leistungserfolg selbst - die Gutschrift auf dem Empfängerkonto - gehört nicht mehr zur Leistungshandlung des Schuldners (BGH, Urteil vom 05.10.2016 - VIII ZR 222/15, GE 2017, 99). - BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 6/04
Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters
Auszug aus LG Berlin, 03.03.2017 - 63 S 254/16
Denn aufgrund des nachträglichen Ausgleichs der kündigungsrelevanten Rückstände weniger als eine Woche nach der Kündigung ist diese als ordentliche Kündigung zwar nicht unwirksam geworden, lässt die Pflichtverletzung der Beklagten aber in einem milderen Licht erscheinen (BGH, Urteil vom 16.02.2005 - VIII ZR 6/04, GE 2005, 429; Urteil vom 10.10.2012 - VIII ZR 107/12, GE 2012, 1629).